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BVerwG, 23.02.1972 - I WB 148.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 09.03.1971 - I WB 135.69
Auszug aus BVerwG, 23.02.1972 - I WB 148.71
Der Bundesminister der Verteidigung (BMVg) unterrichtete den Antragsteller unter Übersendung eines Abdruckes des Senatsbeschlussesvom 9. März 1971 - I WB 135/69 - darüber, daß der Senat in einem gleichgelagerten Fall bereits entschieden habe.Wie schon in dem auch dem Antragsteller bekanntenBeschluß vom 9. März 1971 - I WB 135/69 - dargelegt worden ist, dient der angefochtene Befehl - wie andere in jenem Verfahren angefochtene Regelungen - "dienstlichen Zwecken" (vgl. § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 1 Satz 3 SG).
- BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68
Zitiergebot
Auszug aus BVerwG, 23.02.1972 - I WB 148.71
Er steht somit in unmittelbarem funktionalen Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundeswehr und liegt innerhalb des in Art. 87 a Abs. 1 GG erteilten Verfassungsauftrags (vgl. BVerfGE 28, 36, 47) [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68].